Rasselisten

Listenhundbesitzer muss zahlen

21.02.2007, BILD HAMBURG

Hundebesitzer muss zahlen

Neustadt - Wird ein Kampfhund auf behördliche Anordnung beschlagnahmt, muss der Besitzer für die Kosten der Unterbringung aufkommen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.

Neue Chance

Von: RA Rockel [mailto:info@anwalt-rockel.de]
Gesendet: Sonntag, 20. August 2006 23:54
NEUES FÜR HALTER VON HUNDEN ZWEIFELHAFTER RASSENZUGEHÖRIGKEIT IM SINNE VON § 2 ABS. 1 und 3 HUNDEGESETZ

Verfasser: Rechtsanwalt Michael Rockel, Herbert-Weichmann-Straße 71, 22085 Hamburg