Liebe Hundefreunde,
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Neues auf unserer Webpage
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Fotoquelle: Dokumentationszentrum - Reichsparteitagsgelände - Nürnberg
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An
Wasserschutzpolizei Hamburg
Fachdienststelle für Tierschutz
Hauptkommissarin Frau Tillmann persönlich
Bruno-Georges-Platz 1
22297 Hamburg
Hamburg, 24.02.2008
Offener Brief an die Fachdienststelle für Tierschutz
Sehr geehrte Frau Hauptkommissarin Tillmann,
ich möchte eine Anzeige gegen alle Beteiligten, die aus beiliegenden Unterlagen hervorgehen, wegen des Versuchs auf Hundeausrottung, durchgeführter oder geplanter Hundetötung „ohne vernünftigen Grund“ und gesetzlich systematisierter und legitimierter Hundequälerei erstatten, weil ich den Verdacht habe, dass in Hamburg vorsätzlich
· Hunde, die lt. Hamburger Hundegesetz zu den Kategorien 1 – 3 gehören, im Verdacht stehen, ausgerottet zu werden (letzter Fall war die Deportation von 42 Hunden im Jahr 2007 über Brandenburg zu einem slowenischen Tierarzt, aber auch die Tötung von Hunden im Hamburger Tierschutzverein ohne vernünftigen Grund in den Jahren 2000 – 2006 (Poggendorfs Wesenstest, der noch heute angewendet wird, wird von Wissenschaftlern und Hundeexperten als „vernünftiger Grund“ zur Hundetötung abgelehnt).
· durch den ständigen Leinenzwang und des Zwangs zum Tragen von Maulkörben für bestimmte Hunderassen (Kategoriehunde), gerade bei großer Hitze, Qualen für die betroffenen Hunde bedeuten, weil sie über die Zunge schwitzen müssen und das notwendige Hecheln durch einen Maulkorb verhindert wird,
· durch das Verbot für Hunde, gerade bei großer Wärme, Uferzonen in Hamburg zu betreten (auch angeleint nicht) und damit der Zugang zum Wasser für das Trinken und Baden gesperrt wurde,
· durch das Verbot für Hunde, Unterholz zu betreten, um dort z.B. auch ihren „Geschäften“ nachgehen zu können, das heißt sie per Gesetz gezwungen werden auf Gehwegen und Straßen zu koten, was normale Hunde schon aus ihrem Schamgefühl heraus nicht machen würden,
· Die Erfüllung der Pflichten des im Grundgesetz verankerten Tierschutzgesetzes für „BürgerInnen mit Hund“ nicht mehr möglich ist, insbesonders durch die mangelnde Möglichkeit, den Hunden eine artgerechte Bewegungsfreiheit zu ermöglichen.
Der Tierschutzbeirat hat für eine artgerechtete Hundehaltung bei generellem Leinenzwang mindestens 200 art- und menschengerechte Freilaufflächen gefordert.
Im Umkehrschluss: Eine artgerechte Hundehaltung ist bei weniger Freilaufflächen für Hunde unmöglich. Es gibt heute in Hamburg knapp über 100 ausgewiesene Freilaufflächen, von denen viele in der Hamburger Wirklichkeit Multifunktionsflächen sind oder hundeartgerechten Kriterien nicht entsprechen.
Dieser offene Brief wurde auch auf unserer Webpage www.leinenlos.org veröffentlicht und an den Hamburger Tierschutzverein, Notvorstand gesendet.
In der Hoffnung, dass Sie einen Beitrag zur Beendigung der Hundetötung und Hundequälerei leisten können, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Claus-Dieter Kraft
Hundeinitiative „leinenlos“
Beweismittel
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Band 1 – Hundegesetz 2006 – Eine Bilanz
Band 2 – Hunde-Holocaust
Band 3 – Studie Beißattacke
Band 4 – Dokumentation „Operation Beißattacke“
Link: Poggendorfs System - http://leinenlos.org/2007_poggendorfs_system
copyright © 2004 www.leinenlos.org Freitag, 29.August 2008