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Am 15.1.2006, kurz vor der Verabschiedung des geplanten Hundegesetzes, habe ich die Studie "Beißattacke" und die Dokumentation der "Operation Beißattacke" in den Gerichtsbriefkasten der Staatsanwaltschaft Hamburg mit folgendem Anschreiben eingeworfen.
An die
Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch – Fock – Wall 15
20355 Hamburg
Hamburg, den 14.01.2006
Hundegesetzgebung in Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Name ist Claus-Dieter Kraft von der Hundeschutz-Interessengemeinschaft „leinenlos“ und ich möchte Ihnen als Beweismittel für den Verdacht auf Manipulation und Korruption beim demokratischen Verfahren der Hundegesetzgebung in Hamburg die Studie „Beißattacke“ und die Dokumentation der „Operation Beißattacke“ übergeben.
Meine persönliche Meinung ist, ohne für mich Rechtsexpertise in Anspruch nehmen zu wollen, dass es gute Gründe für die Übergabe der Beweismittel an die Staatsanwaltschaft gibt:
· Dringender Verdacht auf immaterielle Korruption
· Dringender Verdacht auf vorsätzlichen Verstoßes gegen das
Grund- und Tierschutzgesetz
· Dringender Verdacht auf die Verletzung der demokratischen
Normen und Werte bei der Ausformulierung des Inhalts des
neuen Hundegesetzes seitens der verantwortlichen Politiker
· Vorsätzliche Entmündigung, Entwürdigung, Demütigung und
Demoralisierung gesellschaftlich relevanter Gruppen und der
Interessenvertreter der von dem Gesetz betroffenen Bürger
· Einstimmige Zustimmung zu einem Gesetz, von dem die
verantwortlichen Politiker wissen („Beißattacke“ liegt ihnen
vor, Expertenanhörung), dass er gegen alle
wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisse, die gängige
Rechtsprechung, die wirtschaftlichen Interessen der
Steuerzahler, der Tierärzte und der Hundewirtschaft und die
Bedürfnisse von Nicht-Hundehaltern (mehr Sicherheit) und
Hundehaltern verstößt
· Vorsätzlicher Betrug der Öffentlichkeit mit dem Trugbild
„Bestie Hund“ und dem Trugbild „Hunde sind ein generelles
Sicherheitsrisiko für die Bürger“
· Vorsätzliche Täuschung der Bürger über die wirkliche
Kompetenz in Sachen Tierpolitik durch Annahme des Titels
„Tierpolitischer Sprecher“, die durch keinerlei Ausbildung
oder nachträgliche Schulung/ Praxisarbeit seitens der Politiker
gerechtfertigt ist
· Vorsätzliche und unverhältnismäßige Verschwendung von
Steuergeldern
· Vorsätzliche Steigerung des Sicherheitsrisikos „Hund“
· Unterlassung der Hilfestellung für Kinder durch fehlende
Verordnung von Verhaltenschulungen im Umgang mit dem
Hund z.B. in der Grundschule
· Vorsätzliche Unterlassung der gesetzlichen Regelung zur
Hundehalterqualifikation vor dem ersten Hundeerwerb und
nach dem Hundeerwerb (Hundeführer-Schein statt
Hunde-Führerschein)
· Vorsätzliche Ausgrenzung der Hundehalter aus
Erholungsanlagen (wie z.B. durch Parksperrungen für Hunde)
und Abschiebung auf nicht menschen- und hundegerechte
„Freilaufflächen“
· Vorsätzlich angeordnete Verpflichtung der Bezirksämter, für
genügend Freilaufflächen zu sorgen, obwohl die Politiker
wissen, dass das in Hamburg nicht umsetzbar ist, da
entweder überhaupt keine oder keine geeigneten Flächen
mehr zur Verfügung stehen
· Vorsätzlicher Aufbau von Möglichkeiten, Hundehalter
schikanieren zu können, und willkürlichen
Entscheidungsmöglichkeiten für den Bezirklichen
Ordnungsdienst und die Behörden
· Vorsätzliche Täuschung der nicht oder falsch informierten
Öffentlichkeit durch die Suggestion, dass das neue
Hundegesetz die Sicherheit für Hamburgs Bürger vor den
Hunden erhöhen würde
Mit freundlichen Grüßen
Claus-Dieter Kraft
leinenlos
P.S: Die Dokumentation ist an Medien, gesellschaftlich relevante Gruppen, Frau Schöning, Tierärztin und Präsidentin der Tierärztekammer Hamburg und Tierarzt Dr. Dirk Schrader gegangen. Die Studie ist bereits seit Mitte des Jahres 2005 verteilt worden.
Anlagen
Studie „Beißattacke“ (1. Halbjahr 2005) und Dokumentation „Operation Beißattacke“ (2. Halbjahr 2005)
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Vielleicht helfen diese Beweismittel der Staatsanwaltschaft auch bei folgendem Fall weiter:
Tierarzt Dr. Dirk Schrader legt Beschwerde gegen die Abweisung der Strafanzeige gegen Herrn Poggendorf ein und erweitert die Anzeige:
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Tierärztliche Klinik für kleine Haustiere
Rahlstedter Straße 156
22143 Hamburg-Rahlstedt
Tel. 040/ 677 21 44
Fax 040/ 677 37 98
www.Tierklinik-HH-Rahlstedt.de
An die
Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch – Fock – Wall 15
20355 Hamburg 20.12.05
Betr.: 7400 Js 522/05
Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom 7.12.05 in obiger Sache
Beschwerde ein und
erweitere meine Strafanzeige vom 24.08.05 gegen Poggendorf wegen Verdachts des Verstoßes
· gegen das Tierschutzgesetz und Betruges
· gegen zu ermittelnde Bedienstete der Behörde für Gesundheit
und Soziales
· gegen zu ermittelnde Bedienstete des Hamburger
Tierschutzvereins
· gegen zu ermittelnde Politiker der Stadt Hamburg
und
· wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung
durch vorgenannte Personen
unter Bezugnahme auf den Text: "Poggendorf, die Staatsanwaltschaft und die Dunkelmänner"
Anlage 1
Die von der Staatsanwaltschaft nicht beantworteten Fragen sind, ob die Behörden ihre Tötungsanordnungen auf Wunsch von Poggendorf ausstellten, ob Poggendorf Tötungen auf Wunsch der Behörden vollziehen liess und welche Wünsche und Erwartungshaltungen beider Parteien die Verhaltensüberprüfungen im Ergebnis zu bedienen hatten.
Die durch den Hamburger Tierschutzverein vorgenommenen Verhaltensüberprüfungen sieht die Staatsanwaltschaft Hamburg als unangreifbar an, trotz massiver Kritik, die Wissenschaftler und ebenso die Hamburger Zivilgerichtsbarkeit an diesen geäussert haben.
Poggendorfs Euthanasien der Hunde wurden gerechtfertigt durch Tötungsanordnungen der Behörden.
Die Tötungsanordnungen der Behörden wiederum wurden gerechtfertigt durch die Gutachten des Hamburger Tierschutzvereins.
Die Gutachten des Hamburger Tierschutzvereins wiederum waren legitimiert durch die Zulassung durch die Behörden.
Was waren die Vorteile dieses Arrangements, wenngleich es keine sachliche bzw. wissenschaftliche Rechtfertigung für ein solches gab, wie die Urteile in Fällen Chico und Sugar vermuten lassen?
Welche Vorteile könnten sich für den Hamburger Tierschutzverein ergeben haben?
Der Hamburger Tierschutzverein erhält von der Stadt Hamburg den bundesweit höchsten Zuschuss für die Unterbringung der Fund- und herrenlosen oder aber beschlagnahmten Tiere, für die originär im Rahmen der kommunalen Aufgaben der Gefahrenabwehr und Daseinsfürsorge rechtlich und finanziell die Stadt Hamburg zuständig wäre.
Diese kommunalen Aufgaben hat die Stadt auf den Hamburger Tierschutzverein übertragen, gegen ein jährliches Entgelt aus Steuergeldern von 1,1 Millionen Euro.
Obwohl das Vertragswerk Mittel des Steuerzahlers und Bürgers betrifft, sind bisher alle Versuche gescheitert, den Inhalt der Vereinbarungen zu erfahren!
Ein beschlagnahmter und schlecht vermittelbarer oder auf Grund anhängiger Gerichtsverfahren unvermittelbarer („Listen-„) Hund kostet den Hamburger Tierschutzverein täglich Geld – er erhöht aber nicht den vereinbarten Zuschuss. Dieses Minusgeschäft endet erst mit der Euthanasie des Hundes.
Dann stimmt die Bilanz wieder. Ebenso wie die Einzelheiten des Vertragswerks zwischen der Stadt Hamburg und dem Hamburger Tierschutzverein bleibt aber auch die Verwendung der 1,1 Millionen Euro Zuschüsse sowie der über 4 Millionen Euro Spenden an den Tierschutzverein bislang ein Geheimnis.
Der Rechenschaftsbericht und die Bilanz des Hamburger Tierschutzvereins werden bislang nicht – wie vom Deutschen Spendenrat und anderen übergeordneten Institutionen zur Erhöhung der Spendenbereitschaft durch Seriosiät und Transparenz empfohlen – veröffentlicht.
So kommt es dann, dass investigativer Journalismus nötig ist, um den Hausbesitz des Vereins in der Herbertstrasse zu offenbaren. Was mag es noch alles geben, was niemand weiss bzw. wissen soll?
Überdies dürfte die Zulassung als Gutachter bei Verhaltensprüfungen im Sinne der Hamburger Hundeverordnung und deren Durchführung zu den Einnahmequellen des Hamburger Tierschutzvereins gehören. Bei "richtiger" Ausführung macht man sich mit der Übernahme solcher Aufgaben sicherlich bei Behörden und Politik nicht unbeliebt, was die Verhandlungsposition in Sachen Zuschüsse stärken kann.
Diese Geheimniskrämerei von Behörden und Hamburger Tierschutzverein schafft kein Vertrauen. In diesem Zusammenhang nährt der mit dieser Affäre verbundene Rücktritt des ersten Vorsitzenden Nahrstedt weitere Zweifel, lässt er doch den Hamburger Tierschutzverein, seine Mitarbeiter und Tiere ganz in Poggendorfs Hand.
Welche Vorteile könnte das getroffene Arrangement aus gegenseitiger Legitimation für die Behörden haben?
Angesichts einer schon im Jahr 2003 vom höchsten Hamburger Gericht für rechtswidrig erklärten Hundeverordnung eröffnet sich für jeden Halter eines beschlagnahmten Hundes der Rechtsweg.
Das wiederum bedeutet für die Behörden nicht nur jahrelanger Papier- und Gerichtskrieg in jedem einzelnen Fall, sondern – sofern der Kläger durchhält und im Recht ist – auch das medienwirksame Scheitern nicht nur der Behörde, sondern der Hamburger Hundeverordnung und insbesondere der damit verbundenen Politik.
Schon im Jahr 2000 galt die Faustregel: Für einen toten Hund führt niemand Klage.
Noch blamabler ist es aber, wenn der beschlagnahmte "gefährliche" Hund anschliessend irgendwo als "lieber Familienschmuser" auftaucht, womöglich noch in den Medien zur besten Sendezeit, in einem Kinderwagen sitzend.
Es ist verständlich, dass die Staatsanwaltschaft nicht erpicht darauf ist, das komplexe Geflecht aus gegenseitigen Abhängigkeiten und Verpflichtungen zwischen Behörden, Politik und privaten Organisationen wie dem Hamburger Tierschutzverein, der bundesweit die höchsten kommunalen Mittel von eben diesen Behörden und der Politik erhält, näher zu untersuchen.
Es bietet sich stattdessen geradezu an, dem argumentativen Zirkelschluss des Beschuldigten zu folgen:
Poggendorfs Euthanasien waren gerechtfertigt durch die Tötungsanordnungen der Behörde.
Die Tötungsanordnungen der Behörde wiederum waren gerechtfertigt durch die „Gutachten“ des Hamburger Tierschutzvereins.
Die "Gutachten" des Hamburger Tierschutzvereins wiederum waren legitimiert durch die Zulassung durch die Behörden.
Eine nachträgliche Überprüfung des Arrangements bzgl. Zulassung, Gutachten oder Tötungsanordnung, musste von Behörden und Hamburger Tierschutzverein zu keiner Zeit befürchtet werden. Denn tote Hunde sind als Beweismittel in diesem Fall nicht geeignet.
Man mag versucht sein, an Tatverdächtige zu denken, die sich gegenseitig ein Alibi geben, um anschliessend das einzige zu ihrer Überführung geeignete Beweismittel zu vernichten.
In Bezugnahme auf die Hunde Sugar und Chico durchbrach als einziger das Zivilgericht in Hamburg den Teufelskreis gegenseitiger Legitimation:
Es stellte sowohl Gutachter als auch Methodik des Gutachtens in Frage und forderte unabhängige Gutachten an mit dem Ergebnis, dass in beiden Fällen die von der Behörde zugelassenen Gutachten des Hamburger Tierschutzvereins gerichtlich verworfen wurden.
Desalb leben Sugar und Chico noch, im Gegensatz zu anderen Hunden, die den wechselseitigen Arrangements der Hamburger Behörden mit dem Tierschutzverein zum Opfer fielen.
Desalb sind Sugar und Chico die einzigen Beweismittel für das Versagen des Hamburger Tierschutzvereins, der Behörden, sowohl des rot-grünen Senats als auch des schwarzen Senats.
Es ist deshalb die Frage zulässig, ob bezüglich oben erwähnter Arrangements die Beteiligten aus Behörde, Politik und Hamburger Tierschutzverein eine kriminelle Vereinigung gebildet haben mit dem Ziel, das Tierschutzgesetz zu unterlaufen und die Öffentlichkeit mit Desinformation zu versorgen also betrügerisch auf das Hundewesen in Hamburg Einfluss zu nehmen.
Hamburg, den 21.12.05
Dirk Schrader
Tierarzt
