07.12.2005 - Hundetötung darf weitergehen - Staatsanwältin Menke
Poggendorf, die Staatsanwaltschaft und die Dunkelmänner
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 7.12.05, gegen Poggendorf das Strafverfahren wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz nicht zu eröffnen, wundert mich nicht.
Niemand wird glauben, dass sie ohne Fingerzeig oder Weisung zustande gekommen ist.
Die ehrenwerte Staatsanwältin Menke schrieb 4 Seiten der Erklärung zum Aktenzeichen 7400 Js 522/05. Hier heißt es wörtlich in ihrem Schreiben an mich:
Der Tatbestand der Anstiftung zur Tierquälerei (§ 17 Nr. 1 TierSchG, § 26 STGB) bzw. der Tierquälerei in mittelbarerer Täterschaft (§ 17 Nr. 1 TierSchG, 25Abs.1 2.Alt.StGB würde dann vorliegen, wenn der Beschuldigte Sie dazu angestiftet hätte, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten, bzw. sich beim Töten eines Wirbeltieres eines Tatmittlers, nämlich Ihrer Person, bedient hätte.
Ein vernünftiger Grund liegt vor, wenn die Tathandlung legitimiert ist, z.B. auf Grund einer behördlichen Genehmigung im Rahmen der Gesetze oder einer Ermächtigungsnorm des TierSchG erlassene Rechtsverordnung.
Nach Ihren Ausführungen hat jedoch in jedem der 17 Fälle, in denen Sie in der Zeit vom 20.03.2003 bis zum 19.04.2005 auf angebliche Weisung des Beschuldigten Poggendorf Hunde eingeschläfert haben bzw. dies veranlasst haben, eine Tötungsanordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vorgelegen.
Kommentar:
Die Tötungsanordnungen sind auf Verlangen von Poggendorf von verschiedenen Veterinärämtern ausgestellt worden.
Ganz offensichtlich sind diese Veterinärämter Poggendorf gegenüber weisungsgebunden.
Weiter heißt es:
Gemäß § 7 Abs. 4 der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und über das Halten von Hunden vom 18. Juli 2000 (HundeVO) kann die Tötung eines Hundes angeordnet werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Hund auch in Zukunft eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Mensch und Tier darstellt.
Die Tötung eines Hundes aufgrund der vorgenannten Tötungsanordnung ist daher keine Tötung ohne vernünftigen Grund i.S. des § 17 Nr. 1 TierSchG.
Anhaltspunkte dafür, dass die jeweiligen Tötungsanordnungen rechtswidrig waren, liegen nicht vor.
Kommentar:
Die sog. Tatsachen, aus denen sich die Annahmen ergaben, wurden den Veterinärämtern von Poggendorf geliefert, der zusammen mit seiner Angestellten Frau Dr. Feddersen – Petersen oder anderen Personen, die auf der Lohnliste des Hamburger Tierschutzvereins stehen, angeblich kompetente Beurteilungen über Hunde fertigte.
Diese so genannte Kompetenz des Herrn Poggendorf erweist sich dadurch, dass er den Hund Chico von Frau Renate Sommer als mongoloid und deshalb nicht therapierbar bezeichnete.
Diese so genannte Kompetenz wird behördlicherseits auch durch die Unterschrift von Frau Dr. Feddersen-Petersen angenommen. Man kann sie auf Videos bewundern, wie in ihrer Gegenwart im Hamburger Tierschutzverein Umgang mit Hunden gepflegt wird, der eher an Guantanamo Bay oder ein Boot-Camp der U.S.-Marines erinnert als an einen Tierschutzverein.
Jedenfalls ist ihr schon deshalb jede Kompetenz im Umgang mit Hunden abzusprechen.
Es ergibt sich die Frage, wer denn in den Veterinärämtern und den Etagen darüber diesem Mann, der weder einer vernünftige Schulbildung noch eine ausreichende Berufsbildung hat, Kompetenz zuerkannte?
Es ergibt sich die Frage, warum in diesen Ämtern ein von Frau Feddersen-Petersen ersonnener „Tierheim-Test“, der wissenschaftlich keine Anerkennung fand, zum Beurteilungskriterium für Tierheimhunde zugelassen wurde?
Es ergibt sich die Frage, ob hier Selbstdarstellungsgebaren gepaart mit politisch gewollter Korruption und pseudowissenschaftlichem Profilierungsbedürfnis mit Einkommensaussichten eine Plattform schufen, um Wichtigkeit und Profit in Szene zu setzen bei gleichzeitigem Voranbringen einer HundeVO im Sinne der politischen Kaste?
Nun wird es richtig spannend! Es heißt weiter:
Soweit Sie die Richtigkeit der gemäß § 6 der Zusatzvereinbarung zum Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. vom 23.12.2003 durchgeführten Aggressions- und Wesenstests im Allgemeinen und insbesondere in den Fällen anzweifeln, in denen sie jeweils Grundlage oben genannter Tötungsanordnungen waren, ist festzustellen, dass keinerlei Anhaltspunkte dafür zu erkennen sind, dass diese unter Verletzung des Tierschutzgesetzes durchgeführt oder manipuliert worden sind. Ein strafbares Verhalten des Beschuldigten Poggendorf im Zusammenhang mit der Durchführung des Wesenstestes ist nicht nachzuweisen, und zwar auch nicht bei Durchführung des Wesenstestes betreffend den Hund „Sugar“. Aus der von Ihnen vorgelegten Verhaltensbeurteilung des Hundes „Chico“ vom 14.12.2002 sowie aus den Angaben des Beschuldigten ergibt sich bereits, dass er an dieser Verhaltensbeurteilung nicht beteiligt gewesen ist.
Kommentar:
Der im Tierheim bislang angewendete „Wesenstest“ ist eine Verhöhnung der Wissenschaft und des Tierschutzgedankens. Die Verantwortung für dessen Anwendung liegt bei Feddersen-Petersen und ihrem Brötchengeber Poggendorf, die ihre historisch einmalige Chance darin sahen, mit wichtiger Miene „Gott“ zu spielen.
In den zuständigen Behörden ist bislang niemand auf den Gedanken gekommen, dass hier ein Spielchen gespielt wird, deren Akteure inkompetent sind. Warum auch? Sie arbeiteten ja der politisch gewollten Endlösung der Hundefrage in Hamburg zu.
Die Wesensteste im Tierheim wurden stets unter der Verantwortung von Poggendorf vorgenommen, ohne dessen Beteiligung im Tierheim überhaupt nichts lief. Eine andere Darstellung ist nicht nur lächerlich sondern eine grob fahrlässige also leichtfertige Falschdarstellung.
Immerhin tragen die Wesensteste von Sugar und Chico seine Unterschrift. Erinnern wir uns daran, welch mörderischer Kontext in den Hamburger Medien zu lesen war? Poggendorf und Co. (Michael Fuchs, Genosse Dressel u.a.) hetzten in obszöner Weise über die Tiere und forderten deren Tötung.
„Der oberste Tierschützer Hamburgs“ – eine Lachnummer, und gemein in der Selbstdarstellung – nachzulesen in den Archiven von Hamburger Morgenpost, Bildzeitung und Hamburger Abendblatt.
Weiter geht’s:
Die von Ihnen in Fragegestelle Befugnis des Beschuldigten Poggendorf, Wesenstests durchzuführen, ergibt sich aus dem Schreiben der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, vom 26.1.2001, mit dem die Diplombiologin Uta Ehlich, die Tierpflegerin Meike Hees und der Geschäftsführer des Hamburger Tierschutzvereins, der Beschuldigte Poggendorf, als geeignete Sachverständige, die einen Wesenstest abnehmen können, aufgenommen worden sind.
Kommentar:
Wer – bitteschön – macht Laien zu „geeigneten Sachverständigen“.
Es handelt sich um jenen Personenkreis, der in der Behörde der Politischen Kaste zuarbeitet, also der Personenkreis in der Leitung der Behörde für Gesundheit und Soziales.
Es handelt sich ohne Zweifel um die Personalstrukturen, die die wahren Gründe des Todes von Volkan vertuschen halfen.
Das Verantwortungsgebaren dieser Leute wäre meinem Verhalten gleichzusetzen, wenn ich meiner Putzfrau die Schlüssel zu den OP's übergebe und sage: „Minna, mach du mal, du weißt ja in etwa wie das geht“.
Und genau hier ist der Schlüssel zu diesem Elend zu finden: Verantwortungslose, gleichgültige und willfährige Personen in der Behörde setzen Entscheidungen durch, die nicht nur katastrophal für Menschen und Tiere sind, sondern in perfider Weise politischen Parvenüs die Möglichkeit zur Selbstdarstellung geben.
Gegen diese Leute ist doch der Herr Poggendorf nur ein klitzekleines Lichtlein, der sein Ego in der Presse feiert und damit dem unglaublichen Hass und der allerortens vernichtenden Kritik ihm gegenüber entgegentritt um seine seelische Balance zu halten. Er misst „seinen Erfolg“ an dem Geld, welches in die Kassen des Tierschutzvereins fließt: „ Der Hamburger Tierschutzverein hat sich zu einem schwerreichen Unternehmen entwickelt. So schlecht kann das also nicht sein, was wir machen.“ (O-Ton)
Es geht lustig weiter:
Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der Wesenstests in den von Ihnen beanstandeten Fällen ist aber bereits deswegen nicht mehr zu führen, weil die Hunde letztlich eingeschläfert wurden und somit nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie tatsächlich eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Mensch und Tier darstellten und daher gemäß § 7 Abs. 4 der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und über das Halten von Hunden (HundeVO) zu töten waren.
Da nicht festzustellen ist, dass der Beschuldigte Poggendorf Ihnen gegenüber falsche Angaben hinsichtlich des Vorliegens eines vernünftigen Tötungsgrundes gemacht hat, scheidet auch der Verdacht des Betruges i.S. des § 263 StGB bereits mangels Täuschungshandlung aus.
Ob der Beschuldigte also aufgrund der durch Sie vorgenommenen Einschläferungen überhaupt einen Vorteil erlangt hat, kann also dahingestellt bleiben.
Kommentar:
Eine anmaßende Person wird von der Behörde zum Experten erklärt, die in seiner Willfährigkeit eine Chance sieht, die Endlösung der Hundefrage in Hamburg zu betreiben. Pfui Deibel.
Es gibt nur einen „vernünftigen Grund“, einen Hund gem. TierSchG einzuschläfern, wenn die Lebensqualität dieser Tiere elend ist und nicht verbessert werden kann. Diese Entscheidung kann nur von einem Tierarzt gefällt werden, der diese Tiere verantwortungsbewusst untersucht hat.
Die Beurteilung der Aggressivität eines Hundes durch angelernte Hilfskräfte in einem Tierschutzverein entbehrt jeder Basis. Hier liegt der Rechtsbruch, hier liegt das Skandalon.
Die verantwortlichen Herrschaften innerhalb der Behörde handelten verantwortungslos und in vorauseilendem Gehorsam gegenüber einer Machtelite. Pfui Deibel.
Der Vorteil, den Poggendorf durch die Einschläferungen erlangt hat, liegt klar auf der Hand: Bewunderung und Akzeptanz seitens seiner „politischen Freunde“, mit denen er „hinter verschlossenen Türen“ darüber verhandelte, wie die Stadt von Hunden zu befreien ist. ( „Wetten, dass ich das Hundeproblem in Hamburg in den Griff bekomme?“)
Sein Gehabe mit teuren Uhren, Brillianten, teuren Autos etc. entspricht exakt dem Bild eines kleinen Menschen der seine Wertigkeit darin sieht, dass man ihn „an höherer Stelle“ akzeptiert und dabei nicht merkt, dass er die Bodenhaftung längst verloren hat.
Erstaunlicherweise bringt Frau Dr. Feddersen-Petersen es auf den Punkt. Sie sagt über Poggendorf: „ der ist eine menschliche Katastrophe.“
Menschliche Katastrophen sind natürlich nicht strafrechtlich zu belangen. Sie sind zu bedauern und aus verantwortungsvollen Bereichen zu entfernen.
Diejenigen, die sich menschlicher Katastrophen bedienen sind die eigentlich Kriminellen, denn sie zerstören rücksichtslos die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie und schaffen eine Atmosphäre des Hasses.
Staatsanwältin Menke hat sich viel Mühe gegeben. Sie schreibt weiter:
Anhaltspunkte für veruntreuende Handlungen des Beschuldigten gemäß § 266 StGB zum Nachteil des Hamburger Tierschutzvereins sind ebenfalls nicht ersichtlich.
Kommentar:
Poggendorf schlug Summen vor, die er mir überweisen wollte und auch tat. Er wollte keine Leistungsaufstellung.
In jeder Firma würde ein Mensch, der so etwas macht, sofort ´rausfliegen und wegen Untreue belangt werden.
Nun noch das:
Soweit sich Ihre Anzeige auf die Vorfälle vom 31.08.2001 und vom 4.10.2005 bezieht, bei dem der Beschuldigte – nach Angaben der Zeugin Gudrun T. und des Zeugen Norbert B. – jeweils mit einem Knüppel gegen einen Hundekäfig, in dem sich ein Hund befunden hat, geschlagen haben soll, ist zunächst festzustellen, dass es sich hierbei um Hunde gehandelt hat, die in der Zeit vom 20.03.2003 bis zum 19.04.2005 eingeschläfert worden sind.
Ein strafbares Verhalten des Beschuldigten ist im Zusammenhang mit diesen beiden Vorfällen ebenfalls nicht zu erkennen.
Der Tatbestand der Tierquälerei (§ 17 TierSchG) würde nur dann vorliegen, wenn der Beschuldigte dem Hund vorsätzlich handelnd aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt hätte.
Dies kann jedoch nicht festgestellt werden. Unzweifelhaft dürfte der Hund allein durch das Schlagen gegen den Hundekäfig keine Schmerzen davongetragen haben.
Ob er Leiden ertragen hat, ist bereits zweifelhaft, kann aber heute nicht mehr mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, zumal die Tatzeit im ersten Fall über 4 Jahre zurückliegt. Beide Hunde sind nicht ermittelt worden.
Kommentar:
Das Schlagen mit Stöcken an Käfigen, in denen Hunde wütend toben und sich in die Metallgitter verbeißen, ist in einem Tierschutzverein undenkbar. Denkbar ist es dann, wenn diese Tiere für einen Abgang im Sinne der Wirtschaftlichkeit eines Tierschutzvereins tierschutzgesetzwidrig konditioniert werden.
Das Provozieren von Tieren in einer Käfighaltung – egal mit welchen Methoden- beschädigt das Lebewesen Hund für alle Zeiten. Diese Erkenntnis dürfte auch im Hamburger Tierschutzverein bekannt sein, jedenfalls bei denen, die sich im TVT (Tierärzte für den Tierschutz) engagieren, so z.B. Frau Dr. Kimpfel-Neumaier, Tierärztin und Mitglied im HTV-Vorstand. Das dürfte auch dieser „Hundeexpertin“ Frau Dr. Feddersen-Petersen bekannt sein, die sehr genau weiß, dass Gewalt gegenüber Tieren deren zukünftiges Leben bestimmt. Was wir allerdings in Videoaufzeichnungen sehen, in welchen sie als Akteurin auffällig ist, ist so pervers und ekelhaft, dass die Prügelstrafe auch für diese Verantwortliche viel zu milde sein dürfte.
Zum Schluss :
Hinreichender Verdacht einer Bedrohung liegt bereits deshalb nicht vor, weil in der angeblichen Androhung des Beschuldigten Poggendorf, er könne Sie fertig machen, eine Bedrohung mit einem Verbrechen i.S. des § 241 StGB nicht zu erkennen ist.
Die nachfolgende Rechtsbelehrung bezieht sich lediglich auf den Vorwurf des Betruges.
Gegen diesen Bescheid steht Ihnen binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg zu. Die Frist wir auch durch die Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Hamburg - unter Angabe der obigen Geschäftsnummer- gewahrt.
Hochachtungsvoll
Menke
Staatsanwältin
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Kommentar:
wenn Poggendorf mir gegenüber äußert, „ er könne mich fertig machen „, dann sehe ich darin keinen Straftatbestand, sondern eher die Hilflosigkeit des „Ertappten“ – eher zum Lachen, aber symptomatisch für seinen Geisteszustand.
Darüber hinaus hatte ich mich mit etlichen Angeboten, diesem Herrn P. die Visage einzuschlagen, auseinanderzusetzen.Eines dieser Angebote stammt aus dem Hause, in welchem er selbst wohnt. Ich empfand das tatsächlich als tröstlich und damit ist die „Bedrohung“ für mich erledigt.
Heute ist der 15.12.2005 und ich habe Ihre Bekanntmachung vorgestern erhalten. Ich denke über die Beschwerdefrist von 12 Tagen ab heute nach.
Mit freundlichen Grüssen
Dirk Schrader
Tierarzt
