Verfassungsbeschwerde abgelehnt
12.04.2007, Abendblatt
Hundegesetz: Beschwerde abgelehnt
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde von drei Hamburger Hundehaltern gegen das seit dem 1. April 2006 geltende Hundegesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht machte von seiner Möglichkeit Gebrauch, die Zurückweisung der Beschwerde nicht weiter zu begründen.
Wie berichtet, wollten die Hundehalter mit ihrer Verfassungsbeschwerde den durch das Hundegesetz verankerten Leinenzwang kippen. Die Initiative für die Verfassungsbeschwerde ging von der Hundelobby Hamburg aus:
"Die Entscheidung des Gerichts ist eine schallende Ohrfeige für alle Hamburger Hundehalter. Dabei ist zu vermuten, dass die Richter auf eine Begründung verzichtet haben, weil es gar keine gibt und sie andernfalls den Antrag der Hamburger Kläger hätten annehmen müssen", sagte Sprecherin Jule Thumser.
ug
