03.05.2007 - Der Irrsinn mit dem Leinenzwang
03.05.2007, MOPO
EINE STADT - ZWEI REGELUNGEN
Der Irrsinn mit dem Leinenzwang
DANIELA JASCHOB
DoggeAnn-Kristin Nuernbergk (31) aus Winterhude schlendert mit ihrem Dalmatiner Lupo lässig über die Krugkoppel im Bezirk Nord. Ohne Leine. Die beiden wollen in den Alsterpark.
Mitten auf der Brücke beginnt der Bezirk Eimsbüttel. Und hier müsste Nuernbergk ihren Hund eigentlich festmachen. Denn in Eimsbüttel herrscht strikter Anleinzwang. Dabei hat Lupo gerade erst seinen Gehorsamstest bestanden - damit er auch mal von der Leine kann. Aber nicht in Eimsbüttel.
Seit knapp vier Monaten gilt die allgemeine Anleinpflicht für Fiffi und Co. Ausnahme: Die Vierbeiner bestehen den Gehorsamstest.
Dann wird der Leinenzwang auf ausgewiesenen Flächen, Wegen und Straßen aufgehoben. Aber manch ein Hundebesitzer, der dachte, seinen Liebling überall frei laufen lassen zu können, sieht sich schnell mit einem Bußgeldticket in der Hand!
Der Grund: Die Befreiung von der Anleinpflicht gilt nicht überall in der Stadt!
Nuernbergk ist darüber verärgert. Immerhin hat sie 30 Euro für den Gehorsamstest hingelegt. Und in den Bezirken Nord und Mitte gilt die Befreiung von der Anleinpflicht nach Paragraf 9 des Hundegesetzes sehr wohl für ihren Hund. Ebenso in den Bezirken Wandsbek, Altona und seit März auch in Harburg.
Nur in den Bezirken Eimsbüttel und Bergedorf hakt es. "Das liegt an der Umsetzung der Hundeverordnung", sagt Torsten Klappstein vom Bezirksamt Eimsbüttel: "Die Entscheidung, ob die Befreiung von der Anleinpflicht nach Paragraf 9 durchgesetzt wird oder nicht, liegt bei den jeweiligen Bezirken!" Und da liegt auch das Problem: Bisher hat sich zumindest für den Bezirk Eimsbüttel die Bezirksversammlung noch nicht zu einer Entscheidung durchgerungen.
Lupo kann dennoch hoffen: Ende Mai entscheidet sich für Eimsbüttel, ob die Fläche von der Alten Rabenstraße bis zur Kennedybrücke doch noch freigegeben wird. "Das muss aber erst mal vom zuständigen Ausschuss geprüft werden", so Klappstein. Lupo würde sich jedenfalls darüber freuen. Schließlich läuft er prima "bei Fuß" - und Frauchen soll die 30 Euro nicht umsonst ausgegeben haben.
Info:
Der Test Voraussetzung für die Befreiung von der Anleinpflicht ist nach der neuen Hundeverordnung der Gehorsamstest.
Damit die Verfahren zügig ablaufen, können alle Personen, die mit dem Hund in einem Haushalt leben, den 30 Euro teuren Test ablegen.
Danach folgt der Antrag auf Befreiung beim Verbraucherschutzamt. Die Gebühren hierfür betragen 18 Euro.
Für die gefährlichen Hunderassen wie Rottweiler und Bullterrier gilt weiterhin eine uneingeschränkte Maulkorb- und Leinenpflicht nach der alten Hundeverordnung.
Das sagen Hamburger Monika Seufert (64) mit Löwchen Paula "Sie hat den Gehorsamstest bestanden. Aber meine Kleine würde eh niemandem etwas zuleide tun. Dennoch wird es endlich Zeit, diese unsinnige Anleinpflicht abzuschaffen!"
Jan Begemann (35) und Labrador Memphys "Mein Hund hat den Gehorsamstest noch nicht gemacht. Aber ich wusste ehrlich gesagt auch nicht, dass man damit eine Befreiung von der Anleinpflicht bewirken kann."
Sissi Kelling (46, l.) und Tochter Julie (15) mit Mischling Peco "Diese Anleinpflicht führt doch nur zu Aggressionen. Sowohl beim Mitmenschen als auch beim Hund. Gerade im Alsterpark sollte man die Anleinpflicht abschaffen."
Zitat:
"Der jeweilige Bezirk entscheidet über die Anleinpflicht" T. Klappstein, Bezirk Eimsbüttel
