3. Hamburger Hundesymposium
Nachbericht zur Veranstaltung der Hunde-Lobby e.V. am 24.03.06 im Gästehaus der Uni Hamburg:
Teil 1: Vortrag des Inhalts des neuen Hundegesetzes durch Staatsrat Wersich
Teil 2: Stellungnahmen
- Präsidentin der Hamburger Tierärztekammer und Verhaltensexpertin,
Frau Dr. Schöning - Sprecher des Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klubs,
Herr Bagdassarian - Tierpolitischer Sprecher der FDP Hamburg,
Herr Weippert - 1. Vorsitzender der Hunde-Lobby e.V.,
Herr Rockel
Teil 3: Beantwortung der Fragen von Besuchern des Symposiums
Kurzbericht:
Aus unserer Sicht war es ein sehr gelungener Abend, der sehr gut organisiert war und professionell moderiert wurde. Das Ziel des Abends, informierter hinauszugehen als man hereingekommen ist, konnte selbst bei mir, der seit über zwei Jahren tief im Thema ist, erfüllt werden. Die technischen Schwierigkeiten (Mikrofonausfall) wurden durch die Flexibilität der Referenten im, mit ca. 250 Besuchern überfüllten Saal des Gästehauses, sehr gut gelöst.
Beinahe wäre die Veranstaltung geplatzt:
Ein Mitarbeiter des Staatsschutzes hatte vor der Ankunft von Staatsrat Wersich die Räumlichkeiten besichtigt und das ausgelegte Informationsmaterial geprüft. Dabei entdeckte er einen Handzettel, der wie ein Fahndungsplakat nach Kriminellen aufgemacht war und auf dem eine Fotomontage zu sehen ist, die Senator Dräger (parteilos), Herrn Fuchs (CDU), Herrn. Dr. Dressel (SPD), Herrn Maaß (GAL) und Staatsrat Wersich abbildet.
Staatsrat Wersich wollte daraufhin seine Teilnahme absagen, weil er um seine Sicherheit fürchtete.
Durch die Überredungskünste von Frau Thumser und Herrn Rockel (beide Hunde-Lobby e.V.) konnte er doch noch davon überzeugt werden, am Symposium teilzunehmen.
Laut glaubwürdiger Aussage von Herrn Rockel stammt dieses Plakat nicht von der Hunde-Lobby Hamburg, die durch ihre Verhaltensweise doch bewiesen hätte, dass sie bisher auf Basis demokratischer und rechtsstaatlicher Wege ihre Argumente mit allen Beteiligten ausgetragen hätte.
Es ist Staatsrat Herrn Wersich hoch anzurechnen, dass er doch noch gekommen ist und vor dem anwesenden Publikum Sachverhalte auf den Punkt gebracht hat, die in der Form keiner der beteiligten Politiker vorher so offen ausgesprochen hatte.
Worum geht´s beim neuen Hundegesetz?
Das neue Hundegesetz soll die Anzahl der Hundeunfälle/ Jahr senken.
Dazu Staatsrat Wersich: Die Anzahl Hundeunfälle im Jahr 2005 ist mit nur geringer Abweichung zu 2004 konstant geblieben (laut einer früheren Meldung der Behörde waren auch die Zahlen aus dem Jahren vor 2004 in etwa konstant gewesen).
Über das Melderegister werden in Zukunft Art und Zahl der Hundeunfälle genauer erfasst werden, so Staatsrat Wersich.
Teil 1: Staatsrat Wersich präsentierte den Inhalt des Hundegesetzes, wie er auch von der Behörde im Internet veröffentlicht wurde.
Teil 2:
Frau Dr. Schöning
- Wenn das Ziel der Politiker die Reduzierung der Anzahl Hunde in Hamburg sei, erfüllt das Gesetz seinen Zweck!
- Die Ansicht der Tierärzte ist, dass die Anzahl der Beißunfälle durch die Umsetzung des Hundegesetzes erhöht wird!
- Den Hund, der die Anforderungen der Hundeprüfung genau erfüllen kann, gäbe es in der Praxis nicht! Jedenfalls habe sie in ihrer über 30jährigen Erfahrung noch nicht einen kennengelernt.
- Wünschenswert wäre eine freiwillige Halterausbildung gewesen, die durch eine Hundesteuerminderung oder -befreiung belohnt werde hätte können.
- Sie bedauerte, dass die Tierärztekammer zu spät in den politischen Willensbildungsprozess eingegriffen habe.
- Am Freitag, den 31.03.06, werden alle Hamburger Tierärzte aus Protest gegen das neue Hamburger Hundegesetz für 5 Minuten ihre Arbeit niederlegen.
Herr Bagdassarian:
- Er war 2004/ 2005 Mitglied im Hundegesetz-Arbeitskreis von Herrn Fuchs (CDU). Dann kam es im April 2005 innerhalb kurzer Zeit zu fünf Beißunfällen, davon 3 mit Kindern und 2 mit Erwachsenen. Daran beteiligt waren 1 Rottweiler, 1 Rhodesian Ridgeback, 1 Hovawart, 1 Schäferhund-Mix und 1 Schäferhund.
Das war der Auslöser für die Politiker, den Rottweiler in die Kategorie 3 aufzunehmen und einen Kategorie-2-Hund (Bullterrier) in die Kategorie 1 zu übernehmen.
Laut dieses Arbeitskreises wurde der Schäferhund nicht gelistet, weil seine Rasse nicht eindeutig bestimmbar sei. Es gäbe schließlich z. B. deutsche, belgische und schottische Schäferhunde. - Er bemängelte, dass der VDH, der größte deutsche Dachverband für Zuchthunde, nicht zur Expertenanhörung eingeladen wurde.
- Bei der Untersuchung eines bekannten Instituts wurden 1.664 Rottweiler in Bayern getestet, von denen 8 als gesteigert aggressiv eingestuft wurden. Das sind ca. 0,5 % aller getesteten Rottweiler, die heute auf der Rasseliste in Bayern stehen.
- Rottweiler seien nervenstark, mutig, ausgeglichen und kinderlieb, wenn sie aus einer kontrollierten Zucht kommen und bei einem sachkundigen Halter ausgebildet wurden.
- Der Verband bietet Hundehaltern an, sie auf die Prüfung kostenlos vorzubereiten, weil man die Erfahrung gemacht habe, dass der Halter durch seine eigene Aufgeregtheit die Prüfungen häufig nicht besteht.
Herr Weippert:
- Die Argumentation der für das Hundegesetz Verantwortlichen lautet, dass kein ausreichendes Datenmaterial zur Verfügung stünde, um klare Aussagen zur Gefährlichkeit von Hunderassen zu treffen.
Seine Frage lautet deswegen, warum nicht zuerst das Datenmaterial und dann das Gesetz, sondern zuerst das Gesetz und dann das Datenmaterial.
Zudem sei die Aussage der Verantwortlichen nicht richtig, weil es ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die eine individuelle und nicht eine Rassengefährlichkeit nachweisen. - Der Zweck des Gesetzes soll angeblich sein, die Anzahl der Beißunfälle zu verringern. Bei vielen Beißunfällen waren jedoch die Behörden vorher über die Gefährlichkeit des Hundes informiert gewesen, so dass es in Wirklichkeit keinen Gesetzesbedarf, sondern einen Vollzugsbedarf gibt.
- Die Kernfrage lautet: Ist das Hundegesetz verfassungsgemäß?
Ist es überhaupt erforderlich oder reichen die bestehenden Gesetze aus?
Ist es verhältnismäßig in Bezug auf die Anzahl Hundeunfälle und die entstehenden Kosten, die auch von Nicht-Hundehaltern getragen werden müssen?
Alle diese Fragen könnten verneint werden. Man könne nicht alle Hundehalter und diverse Rassen für das Fehlverhalten einiger weniger zur Verantwortung ziehen. - Die FDP Hamburg will folgende Maßnahmen treffen:
- sie wird das Gesetz rechtlich überprüfen und kommentieren lassen
- Infostände organisieren
- Unterschriften sammeln
- weiterhin Pressemitteilungen machen, die bisher ignoriert wurden
- die Möglichkeit eines Volksentscheids prüfen
Herr Rockel:
- Die Hunde-Lobby e.V. hat mit namhaften Verfassungsrechtlern gesprochen. Das Ziel sei es, bis spätestens Ende des Jahres eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
- Das Hamburger Verwaltungsgericht werde aus diesem Grund noch nicht bemüht.
- Die Hunde-Lobby e.V. werde Hundehalter rechtlich unterstützen, die mit der Rasseliste in Konflikt kommen und in Hundeunfälle verwickelt sind.
- Die Hunde-Lobby e.V. unterstützt alle Mitglieder in Fällen behördlicher Willkür.
- Die Hunde-Lobby e.V. ruft die Hundehalter auf, Mitglied zu werden.
Teil 3: Fragen (hier nur Auszugweise)
Herr Wersich:
- Hundehalter, die ihren Hund bisher nicht angemeldet haben, werden definitiv keine Hundesteuer nachzahlen müssen.
- Die Bezirksämter sind verpflichtet, für Freilaufflächen zu sorgen. Es wird zusätzlich temporäre Freilaufflächen (z. B. Bebauungslücken) und Freilaufflächen mit konkurrierender Nutzung geben (Mal Freilauffläche, mal Parkplatz bei Veranstaltungen). Es gibt in einer Stadt keine Möglichkeit, durch eine Freilaufflächenregelung in allen Stadtteilen eine artgerechte Hundehaltung zu ermöglichen. Seine Empfehlung lautet, selber bei den Bezirken für Freilaufflächen einzutreten.
- Kategorie 1 wurde geschaffen, um diese Hunderassen in Deutschland auszurotten.
- Kategorie 3 laufe 2008 automatisch aus, es sei denn, es wird ein neuer Parlamentsbeschluss gefasst.
- Er hält es für absolut richtig, dieses Hundegesetz vor Gericht auf seine Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Das Gericht habe in einer Demokratie das letzte Wort.
- Das Hundegesetzgebungsverfahren sei von großer Hetze und viel Hass gegen Hundehalter begleitet gewesen.
- Den Vorwurf nach mangelnder Expertenbeteiligung weist er zurück, weil es Expertenanhörungen gab und auch der Tierschutzbeirat dem generellen Leinenzwang einstimmig zugestimmt hätte, in dem Natur- und Tierschützer säßen.
- Zu Herrn Poggendorf möchte er sich jeden Kommentars enthalten.
Es wurden noch diverse weitere Fragen gestellt. Um 22: 00 waren alle langsam erschöpft. Es wurde von Herrn Wersich auf die Hunde-Hotline verwiesen, die auf alle Fragen der Hundehalter eine Antwort geben würde.
Schlussanmerkung:
Sollten wir hier in dieser Kurzform etwas falsch oder nicht sinngemäß wiedergegeben haben, werden wir es umgehend korrigieren, wenn jemand eine Gegendarstellung schickt. Ein ausführlicher Bericht zum Symposium wird sicher in Kürze von der Hunde-Lobby e.V. veröffentlicht, auf den wir dann hinweisen werden.
Claus-Dieter Kraft
leinenlos
